StartseiteDirektbankenGirokontenKreditkartenVersicherungenKrediteImmobilienFondsBörseGeldthemen

Börse:

Börsenlexikon

DAX-Werte

Börsen weltweit

Börsengewinnspiele

Börsenbücher

Optionsscheine

IPO

Allgemein:

Startseite

Impressum

Kontakt

Partner

Sitemap

Erklärung für Insider

Im Börsengeschäft ist die Bezeichnung Insider auf Personen bezogen, die aufgrund ihres Wissens im Unternehmen einen Informationsvorsprung gegenüber der Allgemeinheit haben. Es ist gesetzlich verboten, wenn dieser Vorsprung zum eigenen Vorteil beim Aktienhandel ausgenutzt wird. Die Aktion wird auch als Insiderhandel bezeichnet.

Zurück zum Such-Index:

» Börsenlexikon




Sind Sie nicht fündig geworden?

Nehmen Sie » Kontakt mit uns auf und wir werden den Begriff nachtragen oder suchen Sie hier:

Suche bei Google:

Google

 

Anzeige: