Erklärung für Insider
Im Börsengeschäft ist die Bezeichnung Insider auf Personen bezogen, die aufgrund ihres Wissens im Unternehmen einen Informationsvorsprung gegenüber der Allgemeinheit haben. Es ist gesetzlich verboten, wenn dieser Vorsprung zum eigenen Vorteil beim Aktienhandel ausgenutzt wird. Die Aktion wird auch als Insiderhandel bezeichnet.
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