Erklärung für Investmentgesellschaften
Dies sind häufig von Banken gegründete Kapitalanlagegesellschaften, die von ihrem verwalteten Sondervermögen (» Fonds) verschiedene Aktien oder Anleihen kaufen und als Anteilscheine an die Investmentfonds ausgeben. Die Investmentgesellschaften sind dabei die Treuhänder und damit verpflichtet auf eine Verteilung der Risiken durch Streuung der im Fonds zusammengefassten Wertpapiere nach Branchen und Gesellschaften zu achten. Dieses Handeln ist bei deutschen Investmentgesellschaften durch das "Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften" geregelt und unterliegt der staatlichen Aussicht.
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