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Erklärung für Kapitalerhöhung

Die Kapitalerhöhung ist die Erhöhung des Eigenkapitals einer Aktiengesellschaft durch die Emission neuer Aktien. Mit den Bezugsrechten bekommen die Aktionäre der Aktiengesellschaft das Recht zusätzliche neue Aktien zu kaufen. Bei der Kapitalerhöhung erhalten die Altaktionäre sogenannte Berechtigungsaktien, die durch eine Umwandlung von Rücklagen in Grundkapital erfolgt. Die Kapitalerhöhung kann nur bei einer Hauptversammlung genehmigt werden, wenn mindestens 75 Prozent der stimmberechtigten und vertretenen Aktionäre dieser Kapitalerhöhung zustimmen.

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