Erklärung für Kapitalertragsteuer
Die Kapitalertragssteuer gehört indirekt zur Einkommensteuer. Bei einer Dividendenzahlung werden im Vorfeld 25 Prozent der Ausschüttung als Kapitalertragsteuer einbehalten. Diese Vorauszahlung wird als Steuerabzug auf die Einkommensteuer angerechnet. Wenn bei der Depotbank eine sogenannte Nicht-Veranlagung-Bescheinigung (NV) für entsprechende Personen hinterlegt ist, dann kann die automatische Vorauszahlung der Kapitalertragssteuer vermeiden werden. Dies gilt zum Beispiel für Kinder.
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